Förderung für Barrierefreiheit – Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
Spätestens seit dem 1.April 2009 fördert der Staat die behindertengerechte Anpassung beim Neubau von Eigenwohnraum und die Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung. Bayern geht in diesem Fall noch einen Schritt weiter und fördert Baumaßnahmen für die Barrierefreiheit im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms, mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Voraussetzung für eine Förderung des Landes Bayern ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen. Da die Mittel leider nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen werden, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Die Fördermittel sind beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt zu beantragen. Diese Stellen findet man im Internet unter: … www.behoerdenwegweiser.bayern.de … sie erteilen nähere Auskünfte und sind bei der Antragstellung gern behilflich. Des Weiteren helfen hier auch die lokalen Wohnberatungsstellen weiter, welche man bei den jeweiligen Wohnungsverwaltungen erfragen kann. Die Formulare für die Fördermaßnahmen des Landes Bayern kann man im Internet oder direkt hier bei uns downloaden.
Formulare für die Förderung von barrierefreien Umbauten in Bayern / 2009:
antrag_stabau3a-erlaeuterung.pdf
antrag_ek-erklaerung_stabau3a.pdf
antrag_anpassung-von-wohnraum-behge_stabau1d.pdf
uebersicht_foerderung_2009_bayern.pdf
Fragen hierzu beantwortet wir gern … !zum Kontaktformular!
Sven Heilmann / pflege-nachbarschaft.de