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Weiterhin Geld für altengerechtes Umbauen

Mittwoch, 5. Oktober 2011 11:53

Im Entwurf des Bundeshaushaltes 2012 wurde das KfW-Förderprogramm “Altengerecht Umbauen” gestrichen. Nun scheint doch ein Umdenken einzusetzen! Das Bundesbauministerium teilte mit, dass es auf jeden Fall eine weitere Förderung geben wird. Jedoch ist noch nicht 100%ig klar wie Diese letztendlich aussehen wird.
Schauen wir einmal und lassen wir uns überaschen!

S.H. / p-n.de

Thema: Barrierefreiheit, Senioren - Allgemeines | Kommentare (0) | Autor:

Seit 1. Mai 2010 – Zuschüsse für barrierefreies Umbauen über KfW

Freitag, 7. Mai 2010 14:57

Die KfW-Förderbank vergibt im Rahmen des Programms Altersgerecht Umbauen neben Darlehen, seit dem 1. Mai 2010, auch Zuschüsse. Private Eigentümer von Eigenheimen und Wohnungen sowie Wohneigentümergemeinschaften und Mieter können ab einer Investitionssumme von 6.000 Euro einen Zuschuss von 5% der förderfähigen Kosten und maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit abrufen. Bislang wurden nur zinsverbilligte Kredite (derzeit ab 1,51% p.a.) bis zu einer Darlehensgrenze von 50.000 Euro vergeben.

Mehr Informationen auf der KfW-Homepage … HIER !

Sven Heilmann / pflege-nachbarschaft.de

Thema: Barrierefreiheit, Pflege und Hilfsmittel, Senioren - Allgemeines | Kommentare (1) | Autor:

Deutsche fordern altengerechte / barrierefreie Modernisierung von Wohnungen

Mittwoch, 5. August 2009 11:52

Die IZ meldete letzte Woche folgendes:

… 87% der Deutschen halten eine altengerechte Modernisierung von Mietwohnungen für dringend nötig. 80% sind der Meinung, dass die erforderlichen Investitionen nicht allein vom Vermieter finanziert, sondern zusätzlich vom Staat gefördert werden sollten. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen VdW Bayern von GfK Marktforschung unter 1.000 Frauen und Männern ab 14 Jahren hat durchführen lassen. In den nächsten zehn Jahren müssen laut VdW Bayern zusätzlich rund 800.000 Wohnungen in Deutschland altersgerecht modernisiert werden. Seit April fördert zwar die KfW über zinsgünstige Kredite altengerechte Umbauten mit bis zu 50.000 Euro pro Wohnung. Jedoch moniert Verbandsdirektor Xaver Kroner: “Das Fördervolumen von 80 Mio. Euro ist angesichts des riesigen Bedarfs aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein.” So befürchten 74% der Deutschen, dass es in Zukunft zu wenige bezahlbare Wohnungen mit unterstützendem Serviceangebot für Ältere geben wird …

 

Das sehe ich im Übrigen genau so. Nicht alle Senioren wollen oder können in ein Pflegeheim ziehen. Ob aus persönlichen oder finanziellen Gründen.

 

 

Sven Heilmann / pflege-nachbarschaft.de

Thema: Barrierefreiheit, Senioren - Allgemeines | Kommentare (0) | Autor:

Nicht mehr zeitgemäße Vorschriften behindern die Schaffung von barrierefreien Wohnraum – Diskussionsforum HIER

Donnerstag, 25. Juni 2009 12:19

Am gestrigen Tag hatte Herr Lang und ich die Ehre, vor dem Fachausschuss Technik des vbw – Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., über die Barrierefreiheit in Mietwohnungen zu referieren. (Vortrag von Sven Heilmann – vortrag_vbw_loerrach_090624.pdf)

 vortrag-loerrach_06-2009_01.JPG   vortrag-loerrach_06-2009_02.JPG

In den letzten Monaten haben wir uns oft gefragt, warum sich in der Immobilienwirtschaft so wenig im Bezug auf barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnraum tut. Fördermöglichkeiten gibt es einige, warum werden Diese nicht genutzt. Liegt es an den Barrieren in den Köpfen der zuständigen Personen in den Wohnungsbaugesellschaften? Die Antwort auf diese Frage wurde uns in einer angeregten Diskussion gegeben. Es ist scheinbar trauriger, tatsächlicher Sachstand, dass die veralteten DIN – Normen ein Grund für diese verfahrene Situation sind. Die Wohnungsbaugesellschaften bekommen nur Fördermittel aus den Kassen des Staates und der jeweiligen Bundesländer, wenn sie sich 100 Prozent an die einschlägigen DIN – Normen (hier DIN 18024 und 18025 … ) und die jeweiligen Landesbauordnungen halten. Das diese Vorschriften schon Jahre veraltet und nicht mehr “up to date” sind, dass sagte uns nach Rückfrage bisher jeder, der tagtäglich mit Ihnen arbeitet. Um Fördermittel zu bekommen, muss also viel Geld in die Hand genommen werden, für geforderte Maßnahmen und festgelegte Hilfsmittel, welche teilweise absolut unnötig im Wohnungs(Um-)bau sind. So urteilen u. a. auch betroffene Gehandicapte über die veralteten aber geforderten Bau- oder Umbau – Maßnahmen. Die Folge ist ein eher zurückhaltender Standpunkt der Immobilienbranche. Diese Zurückhaltung ist tragisch, werden doch ca. 14 – 18 Mal so viele barrierearme Wohnungen, wie bereits in Deutschland vorhanden, benötigt. Diese Anzahl der benötigten Wohnungen kann im Grunde nur durch eine hohe Anzahl an Sanierungen im Bestand erreicht werden.

Wir mussten also erkennen, dass momentan eine sehr verfahrene Situation vorherrscht, welche es dringend zu lösen gilt. So haben wir uns entschlossen hier in diesem Blog eine Diskussionsplattform einzurichten, um einen deutschlandweiten Erfahrungsaustausch möglich machen zu können. Das Ziel sollte unserer Meinung sein, die Förderfähigkeit von barrierearmen Bestands-Wohnung durch Mittel von Bund und Ländern zu erreichen, um den akuten Mangel an Wohnungen für Gehandicapte und Senioren aktiv zu begegnen. Es wäre eine WIN – WIN – Situation, für die Wohnungsbaugesellschaften und die jetzigen und zukünftigen Mieter dieser Gesellschaften.

Interessanter Zeitungsartikel zu diesem Thema:  wohnen-im-alter-luxusgut_bericht-aus-nn.pdf

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Sven Heilmann / pflege-nachbarschaft.de

Thema: Barrierefreiheit | Kommentare (4) | Autor:

Barrierefreiheit durch Treppenlift – Auf Nummer sicher gehen

Donnerstag, 5. Februar 2009 19:42

Ein Treppenlift ist ne tolle Sache und ermöglicht das wohnenbleiben in den eigenen 4 Wänden. Meist geht der Einbau eines Treppenliftes mit weiteren Baumaßnahmen einher. Die Wohnung / das Haus werden in diesem Zuge gleich komplett barrierefrei umgebaut. Wenn Menschen krankheitsbedingt umbauen oder spezielle Anschaffungen tätigen müssen, können sie dies im Steuerrecht grundsätzlich als aussergewöhnliche Belastung geltend machen.

Auf der Sicheren Seite ist man aber erst dann, wenn man, vor allem im Zweifelsfall, einen Amts- oder Vertrauensarzt konsultiert hat. Es ist vorgekommen, dass das Finanzamt die aussergewöhnliche Belastung nicht durchgehen ließ, mit der Begründung:  Bei einem Treppenlift könne man nicht automatisch von einem Hilfsmittel ausgehen. Das Gericht sah dies ähnlich und fügte hinzu: Ein Lift wird auch von älteren Menschen ohne gravierende Körperliche Einschränkungen benutzt, als Steigerung der Lebensqualität (Az.: VI 361/2002).  Aha!  Scheinbar hat hier noch niemand etwas von der Erhaltung der Selbständigkeit gehört.

Also, Augen auf beim Treppenlift – Kauf und vor allem erst einmal ein ärztliches Gutachten über die Notwendigkeit des Liftes einholen. Vielleicht auch gleich beim Arzt die noch geplanten, notwendigen Umbaumaßnahmen mit ansprechen.

Sven Heilmann / pflege-nachbarschaft.de

Thema: Barrierefreiheit | Kommentare (5) | Autor: