Persönliches Budget für Behinderte – Neuntes Buch, Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Persönliches Budget bedeutet in diesem Fall, dass Menschen mit Behinderungen, anstatt der bisher üblichen Sachleistungen Geld oder Gutscheine zur Finanzierung der erforderlichen Hilfen zu beziehen und sich nach eigenen Vorstellungen das notwendige Leistungspaket zusammenzustellen. Von Januar 2008 an besteht ein uneingeschränkter Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Nur wissen viele nur sehr wenig darüber und es herrscht noch eine starke Verunsicherung.
Um dieser Situation entgegenzuwirken verweisen wir gern auf folgende Link`s:
Fragen und Antworten zum persönlichen Budget für Behinderte …

oder hier:

Weitere Informationen zum persönlichen Budget …

Sven Heilmann / pflege-nachbarschaft.de

Shop-Apotheke TÜV-zertifizierte Versandapotheke

Autor:
Datum: Montag, 17. November 2008 18:33
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Senioren - Allgemeines

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben

Datenschutzübersicht

Wir verwenden Cookies, die es uns ermöglichen, die Benutzung der Webseite zu analysieren. So können wir die Seite weiter verbessern. Durch die Nutzung unserer Webseite stimmst Du der Nutzung von Cookies zu. In unserer Datenschutzerklärung findest Du mehr Informationen und kannst die Cookies deaktivieren.
(Datenschutzerklärung)