Vorsorgevollmachten – Achtung bei Banken!
Achtung liebe Senioren und vor allem Angehörige. Bei Vorsorgevollmachten ist Vorsicht geboten, da fast alle Banken eine allgemeine, persönlich ausgestellte Vollmacht nicht oder nur selten akzeptieren. Die helfenden Angehörigen kommen so oft erst nach dem Ableben der zu pflegenden Person an deren Kontoinhalt. Das kann im schlimmsten Fall zum persönlichen Ruin der Pflegeperson führen. Wichtig ist also, dass kein Formular der Bank “Vorsorgevollmacht – Konto” aus dem Internet ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben wird … dies ist wie die handgeschriebene Vollmacht oft ungültig … denn sie gilt nur mit dem Bank – Dienstsiegel. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, geht rechtzeitig mit seinem Angehörigen zur Bank und unterschreibt ein dort gemeinsam ausgefülltes Formular … mit abschließenden Dienstsiegel.
Mehr zum Thema Vorsorgevollmacht lesen Sie HIER.
Sven Heilmann / pflege-nachbarschaft