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Verbraucherschutz – Deutsche Seniorenliga e.V. gibt wertvolle Info`s

Freitag, 17. Dezember 2010 18:04

Rund 200 Euro geben die Deutschen jedes Jahr für Weihnachtsgeschenke aus. In keinem anderen Monat sitzt uns das Geld so locker in der Tasche wie im Dezember. Umso wichtiger ist es, beim Kauf von Bekleidung, Spielwaren, Computern, Schmuck oder Parfüm vorsichtig zu sein – bewahren Sie Quittungen auf und werfen Sie diese im Supermarkt nicht achtlos fort. Denn wenn Sie mit Karte gezahlt haben, sind Kontonummer und Bankleitzahl auf dem Kassenbon vermerkt. Wenn Sie Geschenke im Internet bestellen, sollten Sie nur bei seriösen Onlineshops kaufen, sorgsam mit der Weitergabe Ihrer Bankdaten sein und stets das Kleingedruckte lesen. So vermeiden Sie böse Überraschungen.

Schwarze Schafe gibt es überall: Aktuell warnen Verbraucherschützer vor Online-Adventskalendern, deren Betreiber die völlig überhöhten Kosten im Kleingedruckten verstecken oder mehr personenbezogene Daten abfragen als nötig, um die Betroffenen später mit Werbung zuzuschütten. Andere missbrauchen dieser Tage die Namen bekannter Unternehmen, um ältere Menschen auf Kaffeefahrten zu locken, bei denen sie extrem überteuerte Waren kaufen sollen.

Zu vielen Themen rund um den Verbraucherschutz haben die Deutsche Seniorenliga e.V. und das Bayerische Verbraucherschutzministerium die Broschüre „Gut zu wissen! Wertvolle Verbrauchertipps für Seniorinnen und Senioren“ herausgebracht. Diese können Sie kostenlos im Internet bestellen ( hier klicken ) oder bei der Deutschen Seniorenliga e.V., Heilsbachstraße 32, 53123 Bonn.

Quelle: Deutsche Seniorenliga e.V.

Sven Heilmann / pflege-nachbarschaft.de

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Persönliches Budget für Behinderte – Neuntes Buch, Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Montag, 17. November 2008 18:33

Persönliches Budget bedeutet in diesem Fall, dass Menschen mit Behinderungen, anstatt der bisher üblichen Sachleistungen Geld oder Gutscheine zur Finanzierung der erforderlichen Hilfen zu beziehen und sich nach eigenen Vorstellungen das notwendige Leistungspaket zusammenzustellen. Von Januar 2008 an besteht ein uneingeschränkter Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Nur wissen viele nur sehr wenig darüber und es herrscht noch eine starke Verunsicherung.
Um dieser Situation entgegenzuwirken verweisen wir gern auf folgende Link`s:
Fragen und Antworten zum persönlichen Budget für Behinderte …

oder hier:

Weitere Informationen zum persönlichen Budget …

Sven Heilmann / pflege-nachbarschaft.de

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