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Barrierefreiheit durch Treppenlift – Auf Nummer sicher gehen

Donnerstag, 5. Februar 2009 19:42

Ein Treppenlift ist ne tolle Sache und ermöglicht das wohnenbleiben in den eigenen 4 Wänden. Meist geht der Einbau eines Treppenliftes mit weiteren Baumaßnahmen einher. Die Wohnung / das Haus werden in diesem Zuge gleich komplett barrierefrei umgebaut. Wenn Menschen krankheitsbedingt umbauen oder spezielle Anschaffungen tätigen müssen, können sie dies im Steuerrecht grundsätzlich als aussergewöhnliche Belastung geltend machen.

Auf der Sicheren Seite ist man aber erst dann, wenn man, vor allem im Zweifelsfall, einen Amts- oder Vertrauensarzt konsultiert hat. Es ist vorgekommen, dass das Finanzamt die aussergewöhnliche Belastung nicht durchgehen ließ, mit der Begründung:  Bei einem Treppenlift könne man nicht automatisch von einem Hilfsmittel ausgehen. Das Gericht sah dies ähnlich und fügte hinzu: Ein Lift wird auch von älteren Menschen ohne gravierende Körperliche Einschränkungen benutzt, als Steigerung der Lebensqualität (Az.: VI 361/2002).  Aha!  Scheinbar hat hier noch niemand etwas von der Erhaltung der Selbständigkeit gehört.

Also, Augen auf beim Treppenlift – Kauf und vor allem erst einmal ein ärztliches Gutachten über die Notwendigkeit des Liftes einholen. Vielleicht auch gleich beim Arzt die noch geplanten, notwendigen Umbaumaßnahmen mit ansprechen.

Sven Heilmann / pflege-nachbarschaft.de

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